Vertragsdingungen
Reisevertrag
Der
Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem
Reisenden die Buchung und den
Preis bestätigt. Der Reiseveranstalter ist an die Bestätigung 10 Tage
gebunden. Die Annahme der Vertrages erfolgt durch die Anzahlung des Kunden
und ist nur dann verbindlich.
Bezahlung
Bei
Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % vom Gesamtpreis fällig.
Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Wenn
die vereinbarte Zahlung auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis
zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zu
Auflösung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe
der entsprechenden Rücktrittsgebühren. Vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt
berechtigter Reisemangel vor.
Preis / Leistung
Die
im Angebot enthalten Angaben sind für den Veranstalter grundsätzlich
bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind. Vor
Vertragsabschluss kann der Veranstalter eine Änderung vornehmen, über
die der Reisende vor Vertragsabschluß informiert wird. Der Veranstalter
behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte
Leistungen, wie Hafengebühren in dem Umfang zu ändern, wie sich deren
Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt.
Reiseversicherung
Eine
Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten.
Rücktritt durch den Kunden
Vor
Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der pauschale Anspruch für den Reiseveranstalter
beträgt pro Kunden: bis zu 21 Tage vor Reiseantritt 10 % vom Gesamtpreis.
21 Tage bis 7 Tage vor Reiseantritt 50 % vom Gesamtpreis, 6 Tage bis 1 Tag
vor Reiseantritt 80 % vom Gesamtpreis sowie bei Nichtantritt der Reise 100
% vom Gesamtpreis. Wenn einzelne vom Reisenden bezahlte Leistungen nicht
in Anspruch genommen wurden, können wir nur dann eine Teilerstattung gewähren,
wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
Bis
zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der
Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.
Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner.
Höhere Gewalt
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
beide Vertragsparteien gemäss § 651j BGB kündigen
Gewährleistung des
Reiseveranstalters
Der
Veranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für folgendes ein:
1 Die gewissenhafte Reisevorbereitung
2 Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3 Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistung
4 Die Richtigkeit aller im Angebot beschriebenen Leistungen
5 Die unverzüglich Zustellung der Reisebestätigung nach
Vertragsabschluss.
Wird
eine Reiseleistung nicht vertagsgemäss erbracht, kann der Reisende
innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann
auch in der Weise Abhilfe schaffen indem er eine gleichwertige oder höhere
Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reisende kann
nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen,
falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und diese dem
Veranstalter vor Ort mitgeteilt wurden. Ist die örtliche Reiseleitung
ausnahmsweise nicht erreichbar, muss die Beanstandung unverzüglich dem
Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt der Reisende durch eigenes
Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche
insoweit nicht zu. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Reisende innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen vom
Reisevertrag zurücktreten
Der
Veranstalter haftet nicht für Störungen in der Energieversorgung; örtliche
Gegebenheiten, die nicht die Unterkunft selbst betreffen; Beeinträchtigungen
aus der Umgebung, die für den Veranstalter nicht vorhersehbar sind, z. B.
durch Nachbarn verursachter Lärm, nachträglich eingerichtete, dem
Veranstalter nicht bekannte Baumassnahmen oder Badeverbote.
Gesundheit, Sport und Tauchprogramme
Der Reisende erklärt durch
Anmeldung, dass ärztlicherseits
keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise und gegen die Beteiligung
an Sport und Tauchkursen / Tauchprogrammen sowie sonstigen Programmen
besteht. Wir empfehlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit
untersuchen zu lassen. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung
nicht oder teilweise in Anspruch genommener, vorgefundener Sportpakete ist
ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
Der Reisende kann
unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf
einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der
Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Die
vertragliche Haftung auf Schadensersatz, die nicht Körperschäden sind,
ist insgesamt auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Ansprüche / Verjährung
Ansprüche
des Reisenden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise beim
Veranstalter geltend zu machen. Nach §§ 651c bis 651 f BGB verjähren
Ansprüche des Reisenden in einem Jahr . Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren nach 3 Jahren. Klagen
gegen den Veranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
Gerichtsstand
Karlsruhe
Gomera Travel & Dive S.L
Karlsruhe
HRB 10371
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